AGB's

1. Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und No Limit Design gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von No Limit Design ausdrücklich anerkannt werden. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende und ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Vertragsschluss

Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen samt Vergütung festgehalten werden. Unsere Angebote sind 6 Wochen gültig und freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag vier Wochen nach Zugang in der Agentur gebunden. Aufträge gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von No Limit Design als angenommen – sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrags – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

3. Vertragsgrundlagen

Sofern No Limit Design ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, sind die Angaben des Kunden für sein momentan bestehendes EDV-System dessen Grundlagen. Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass der Vertragsgegenstand seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens No Limit Design wirksam.

Soweit No Limit Design im Rahmen von Aufträgen auf Zuarbeiten des Auftraggebers angewiesen ist, ist dieser verpflichtet, diese innerhalb angemessener Fristen zu erbringen. Nach Verstreichen dieser von No Limit Design gesetzten Fristen und einer Nachfrist von max. zwei Wochen, ist No Limit Design berechtigt, den Auftrag an diesem Punkt abzubrechen. Nachforderungen oder Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

Hosting- und Webseitenwartungs-Verträge werden, soweit keine anderweitige Laufzeit bestimmt ist, auf unbestimmte Dauer geschlossen. Ist ein Vertrag mit einer Mindestlaufzeit geschlossen, ist eine Kündigung erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit möglich. Mindestlaufzeitverträge verlängern sich stillschweigend um jeweils einen Monat, soweit sie nicht mit einer Frist von vier Wochen vor Vertragsende von einer Partei schriftlich gekündigt werden. Verträge ohne Mindestlaufzeit können von jeder Vertragspartei mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

4. Leistung und Honorar

Wenn nichts anderes vereinbart entsteht der Honoraranspruch von No Limit Design für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Alle Leistungen von No Limit Design, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen.

Soweit nicht anders vereinbart, sind 50 % des Auftragswertes als Anzahlung bei Auftragserteilung fällig. Nach Lieferung des ersten Korrekturumlaufes werden die restlichen 50 % abgerechnet; der Restbetrag wird auch dann fällig, wenn No Limit Design innerhalb von zwei Wochen keine Korrekturen vom Auftraggeber erhält. Arbeiten nach Aufwand werden sofort nach Erbringen der Leistung abgerechnet. Diese Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist No Limit Design berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen. Kostenvoranschläge von No Limit Design sind unverbindlich. Abweichungen von +/- 10% gelten als genehmigt. Diese Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn er nicht binnen 2 Tagen widerspricht.

Für alle Arbeiten von No Limit Design, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur eine Vergütung/Abstandshonorar von 1/3 der angefallenen Kosten. Mit der Bezahlung an dieser Arbeit erwirbt der Kunde keinerlei Rechte, nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind vielmehr unverzüglich No Limit Design auszuhändigen. Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, oder wenn No Limit Design Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, so ist sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. No Limit Design ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheiten zu verlangen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

5. Nutzungsbedingungen

Nutzungsrechte für Print & Web an unseren Kreativleistungen wie Konzeption, Gestaltung, Text etc., werden nur für das betreffende Projekt erteilt. Jede weitere Verwendung und deren Abgeltung ist schriftlich zu vereinbaren. Offene Daten bleiben im Agenturbesitz. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Druckvorlagen, offene Produktionsdaten/Rohdaten oder Druckvorlagen nach Auftragsende an den Kunden herauszugeben. Für die Rausgabe ist eine schriftliche Vereinbarung notwendig. In Sonderfällen können offene Dateien & Nutzungsrechte für 50% des einzelnen Projekts erworben werden.

Alle Quellcodes von Webseiten sind unser geistiges Eigentum. Änderungen dürfen nur mit unserer schriftlichen Genehmigung vorgenommen werden. Bei jeglichen Eigenständigen Änderungen am Code - auch genehmigten - entfällt jede Gewährleistung unsererseits. Auch bei Individualprogrammierung im Kundenauftrag liegen alle Urheberrechte am Code komplett bei No Limit Design. Eine Weiterverwendung bzw. Wiederveräußerung - auch auszugsweise - ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung erlaubt.

Wartungsarbeiten werden in einem von der Nutzungslizenz getrennten Vertrag vereinbart und sind nicht Bestandteil der Nutzungslizenz, Arbeiten ohne Wartungsvertrag werden zu unseren normalen Stundensätzen nach Aufwand abgerechnet.

6. Präsentation

Für die Teilnahme an Präsentationen steht No Limit Design ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält No Limit Design nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind No Limit Design auszuhändigen. Führt die Präsentation zu einem Auftrag, so ist das Präsentationshonorar anzurechnen.

Werden die im Zuge einer Präsentation an Kunden eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben, nicht für diesen Kunden verwendet, so ist No Limit Design berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur unzulässig.

7. Verschwiegenheit

No Limit Design, ihre Mitarbeiter und hinzugezogene Dritte, verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen mit der Tätigkeit in Zusammenhang mit dem Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.

8. Eigentumsrecht/Urheberschutz

Alle Leistungen von No Limit Design (Anregungen, Ideen, Konzepte, Skizzen, Vorentwürfe, Layouts, Reinzeichnungen, Negative, Daten-files) oder einzelne Teile davon, bleiben Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch die Zahlung des Honorars lediglich die Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und vereinbarten Umfang. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Umfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung No Limit Design erforderlich. Dafür steht No Limit Design eine gesonderte, angemessene Vergütung zu.

9. Kennzeichnung

No Limit Design ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf die Agentur hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

10. Genehmigung / Druckfreigabe

Alle vorgeschlagenen und durchgeführten Leistungen und Maßnahmen von No Limit Design sind vom Kunden zu überprüfen und freizugeben. Werden die durchzuführenden Leistungen im Rahmen von Meetings, Gesprächen oder Telefonaten an die Agentur herangetragen, so erfolgt die Freigabe der Leistungen durch den Kunden auf Grundlage der Besprechungsprotokolle der Agentur. Die Druckfreigabe zur Produktion bzw. Veröffentlichung obliegt dem Kunden. Der Kunde übernimmt mit seiner Freigabe die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Nach der Freigabe und Druckreifeerklärung durch den Kunden ist die Firma No Limit Design von jeder Verantwortung für die Richtigkeit und Fehlerfreiheit der vorgelegten Unterlagen befreit. Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit des Projektes kann nicht übernommen werden, insbesondere ist die Firma No Limit Design nicht verpflichtet, den Entwurf vorher juristisch prüfen zu lassen. Die Firma No Limit Design selbst haftet in jedem Fall nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

11. Termine

No Limit Design bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der gesetzlich vorgesehenen Rechte, wenn er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang des Mahnschreibens an die Agentur. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz aus Verzug besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Unabwendbare und unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei beauftragten Dritten – entbinden No Limit Design jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

12. Zahlung

Die Zahlung erfolgt nach Zahlungsbedingungen der jeweiligen Rechnung. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt No Limit Design Eigentümer.

13. Gewährleistung und Schadensersatz

Der Kunde hat Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur anzuzeigen und begründen. Im Fall berechtigter und begründeter Reklamation steht dem Kunden das Recht auf Nachbesserung der Leistung der Agentur zu. Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Gewährleistung oder unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

14. Inhalte von Internetseiten

Verstößt der Kunde mit Inhalt, Form und Zweck seiner Internetseiten gegen gesetzliche Verbote und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte), kann dies zur Sperrung seiner über No Limit Design gehosteten Internetpräsentation oder Ablehnung der Aufnahme von Internetseiten führen. Bei Verstoß des Kunden gegen die entsprechenden Verbote haftet der Kunde vollumfänglich auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch des Vermögensschadens. Für den Inhalt und die richtige Wiedergabe der Internetseite des Kunden übernimmt No Limit Design keine Gewähr.

15. Datenschutz

No Limit Design ist berechtigt, Daten des Kunden zu speichern, zur Erfüllung des Vertragszwecks zu nutzen und für Marktforschung, Werbung und eigene Zwecke weiterzuverarbeiten. Kundendaten werden nur an Dritte weitergeleitet, wenn staatliche Institutionen oder die Einhaltung international anerkannter technischer Normen dies erforderlich machen. Der Provider ist technisch in der Lage, auf dem Webserver gelagerte Daten einzusehen. Dies ist u.U. auch durch Unbefugte Zugriffe möglich. Der Kunde ist für seine im Netz gelagerten Daten vollumfänglich selbst verantwortlich.

16. Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

17. Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen No Limit Design und dem Auftraggeber / Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Lieferung und Zahlung ist Lörrach.
Stand: Juni 2018

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D-79539 Lörrach

Tel. 07621 / 160 58 28
Fax 07621 / 160 58 29

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